Hilfsmittel und Beschaffung

Erfahren Sie mehr über Hilfsmittel und deren Beschaffung.

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Hilfsmittel und Nummern

Was ein Hilfsmittel ist und was nicht, ist nicht immer auf den ersten Blick zu erkennen. Erfahren Sie auf dieser Seite mehr über Hilfsmittel und Hilfsmittelnummern.

Hilfsmittel und Hilfsmittelnummern
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Hilfsmittelbeschaffung

Es gibt nicht nur einen Weg, Hilfsmittel zu beschaffen. Wir haben verschiedene Möglichkeiten für eine Hilfsmittelbeschaffung aufgeführt. Wir empfehlen Ihnen eine professionelle Beratung, bevor Sie einen Antrag zur Kostenübernahme stellen.

Möglichkeiten der Hilfsmittelbeschaffung
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Gerichtsurteile und
juristische Grundlagen

Vergangene Gerichtsurteile können die Grundlage für eine Kostenübernahme durch einen Kostenträger positiv beeinflussen. In den Gerichtsurteilen lässt sich beispielsweise nachvollziehen, welche Kriterien für eine Kostenübernahme wichtig sind.

Gerichtsurteile und juristische Grundlagen

Hilfsmittel und Nummern

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Was ist ein Hilfsmittel?

Hilfsmittel sind Produkte, welche eine Behinderung ausgleichen oder vorbeugen, jedoch sind sie keine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens. Sie helfen Menschen mit Erkrankungen oder Behinderungen im Alltag selbstbestimmter zu leben. Zu den bekanntesten Hilfsmitteln gehören Rollstühle, Rollatoren und Hör-/ sowie Sehhilfen. 
 
Gekürztes Zitat aus dem Urteil des Bundessozialgericht: „Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, soweit die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen oder nach § 34 Abs 4 SGB V ausgeschlossen sind.“
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Das passende Hilfsmittel finden

Hilfsmittel helfen dabei, eine Behinderung auszugleichen. Daher ist es enorm wichtig, auch das passende Hilfsmittel zu finden. Klar ist, dass Menschen mit starken Gehbehinderungen oftmals Rollstühle brauchen. Darüber hinaus gibt es allerdings auch weitere Hilfsmittel, die dem Verwender den Alltag erleichtern und dieser dadurch mehr Selbstständigkeit zurückgewinnt.
 
Gerne helfen wir Ihnen dabei, das passende Produkt aus unserem Sortiment zu finden. Daher bieten wir unseren Neukunden die Möglichkeit einer kostenlosen Ersterprobung durch unseren Außendienst.
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Was ist eine Hilfsmittelnummer?

Eine Hilfsmittelnummer besteht aus verschiedenen Ziffernfolgen, welche je einer Kategorie zugeordnet werden. Vergeben werden Hilfsmittelnummern vom GKV-Spitzenverband Bund der Krankenkassen. Sie dient in der Hilfsmittelversorgung als Orientierungshilfe.
 
Sie erleichtern die Kostenübernahme durch die Kranken- und Pflegekassen, da das darunter zu findende Produkt bereits als Hilfsmittel anerkannt wurden.
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Welche Hilfsmittelnummer benötige ich?

Handbikes und Zuggeräte unterliegen der Nummer 18.99.04.0XXX. Sobald Sie das passende Hilfsmittel gefunden haben, ist die Suche nach der zugehörigen Nummer in wenigen Minuten erledigt.
 
Hierbei steht Ihnen Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes kostenlos zur Verfügung. Gerne können Sie passende Hilfsmittelnummern für unsere Produkte der jeweiligen Produktseite oder dem Angebotsformular entnehmen. Falls Sie keine passende Hilfsmittelnummer zu unseren Produkten finden, können Sie auch unseren Kundenservice kontaktieren. Wir stehen Ihnen dabei gerne zur Seite.

HILFSMITTELBESCHAFFUNG

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Kostenübernahme über die Krankenkasse

Eine Kostenübernahme der nötigen Hilfsmittel durch die Krankenkasse ist möglich. Ob der Antrag zur Kostenübernahme erfolgreich ist, hängt jedoch von den verschiedenen Gegebenheiten und Umständen ab. Eine vorhandene Hilfsmittelnummer des beantragten Hilfsmittels begünstigt die Antragsstellung enorm.
 
Eine Hilfsmittelversorgung mit einem Handbike oder Zuggerät durch die Krankenkasse steht einem nur für das häusliche Umfeld und als Behinderungsausgleich zu. Daher ist es besonders wichtig, auf die Formulierung des Antrages zur Kostenübernahme bei der Krankenkasse zu achten. Sollte die Formulierung unpassend sein, wird der Antrag in aller Wahrscheinlichkeit abgelehnt.
 
Suchen Sie sich für diesen Prozess Hilfe durch ein Sanitätshaus oder einen professionellen Berater.
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Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft

Sollten Sie eine Absicherung durch eine Berufsgenossenschaft haben, ist eine Kostenübernahme durch diese sehr wahrscheinlich. Im Gegensatz zur Krankenkasse sind die Hürden einer Kostenübernahme deutlich geringer.
 
 
Der Ausstattungsmöglichkeit sind weniger Grenzen gesetzt als bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Achten Sie also bei einer Bestellung auf Ihre individuellen Bedürfnisse und nehmen Sie diese Möglichkeiten wahr.
 
 
Suchen Sie sich für diesen Prozess Hilfe durch ein Sanitätshaus oder einen professionellen Berater.
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Leasing über den Arbeitgeber

Falls kein Kostenträger gefunden und das nötige Kleingeld nicht aufgetrieben werden kann, ist ein Leasing durch den Arbeitgeber eine optimistische Alternative, auch für eine 2. Versorgung.
 
Bike-Leasing wird immer attraktiver und rückt daher mehr und mehr in den Fokus der Arbeitgeber. Dass aber auch Handbikes und Zuggeräte geleast werden können, ist den wenigsten bekannt. Doch auch Handbikes und Zuggeräte sind Fortbewegungsmittel und unterliegen meist den Leasing-Angeboten.
 
Klären Sie im Vorfeld mit Ihrem Arbeitgeber ab, ob dieser mit einem Bike-Leasing einverstanden ist. Sollte dem nichts im Wege stehen, können Sie uns gerne für Informationen zu den weiteren Schritten kontaktieren.
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Eigenfinanzierte Beschaffung

Hilfsmittel sind keine Produkte, die nur durch Fremdbeschaffung eingeholt werden können. Eine eigenfinanzierte Beschaffung ist daher ebenso möglich. Die Vorteile eines privaten Kaufs sind klar, Sie haben die volle Kontrolle über das, was Sie kaufen.

Bei Beschaffungen durch Kostenträger werden oftmals Kürzungen in Form von Entnahme zusätzlicher Optionen vorgenommen. Selbst bei eigentlich notwendigen Bauteilen kann eine Streichung durch den Kostenträger vollzogen werden.

Durch einen privaten Kauf haben Sie die Oberhand. Sie entscheiden, was, wie und wo Sie das Produkt beziehen und reparieren bzw. warten. Die Beschaffungszeit wird daher nicht mehr vom Kostenträger beeinflusst. Dadurch wird vieles unkomplizierter und schneller.

Gerichtsurteile & juristische Grundlagen

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Urteil des Bundessozialgericht

In diesem Gerichtsurteil aus dem Jahr 2011 geht es um die Versorgung mit einem Hilfsmittel und dessen Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Der Kläger hat die Ablehnung des Antrags der Kostenübernahme juristisch erfolgreich angefochten. 
 
Das Gericht gab dem Kläger unter dessen Umständen recht. Das Urteil steht als PDF unter Hilfe und Media zur Verfügung.
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Anspruch auf Versorgung mit einem Handbike

Im Newsletter der Hartmann-Rechtsanwälte wird Bezug das 2011 gefallene Urteil des Bundessozialgerichtes und dessen Konsequenzen für zukünftige Anträge auf eine Hilfsmittelversorgung durch Handbikes und Zuggeräten über die Krankenkasse genommen und greifbar erläutert.
 
Eine Kopie des Newsletters steht als PDF unter Hilfe und Media zur Verfügung.
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Pressemitteilung der Pressestelle Landessozialgericht Darmstadt

„Versicherte haben gegenüber der Krankenkasse einen Anspruch auf Hilfsmittel, die im Einzelfall erforderlich sind, um eine Behinderung auszugleichen. Hierzu kann im Fall eines querschnittsgelähmten Versicherten ein Handbike gehören. Dies entschied in einem heute veröffentlichten Urteil der 1. Senat des Hessischen Landessozialgerichts.“ 
 
Die Pressemitteilung ist auf der Seite Sozialgerichtsbarkeit Hessen zu lesen.